Kinder müssen auch für Eltern Unterhalt zahlen
Eltern dürfen den Kontakt zu ihren erwachsenen Kindern abbrechen, ohne dadurch den Anspruch auf Unterhalt etwa bei Gebrechlichkeit zu verlieren.
Die "Aufkündigung des familiären Bandes" gegenüber erwachsenen Kindern ist noch keine "schwere Verfehlung", die zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt verkündeten Beschluss. (XII ZB 607/12)
Die Richter gaben damit der Stadt Bremen recht. Sie verlangt von einem Beamten die Zahlung von 9000 Euro Heimkosten für dessen vor zwei Jahren gestorbenen Vater.Quelle: www.welt.de