Steuerschulden des Verstorbenen vermindern Erbschaftsteuer
Erbschaftsteuer
Steuerschulden des Verstorbenen vermindern Erbschaftsteuer
26.03.2010 - Erben sollten prüfen, ob sie die Erbschaftssteuer mindern können – insbesondere bei offenen Steuernachzahlungen aus Steuerbescheiden des Verstorbenen. Dazu habe das Finanzministeriums Baden-Württemberg (Az. 3 – 3810/28) einen Erlass veröffentlicht, berichtet das Handwerker-Portal deutsche-handwerks-zeitung.de.
Damit beantworte das Gericht die Frage, wie sich Steuererstattungen oder -nachzahlungen auf die Höhe der Erbschaftsteuer auswirken, wenn Erben die Einkommensteuererklärung des Verstorbenen einreichen.
Grundsätze des Erlasses Laut deutsche-handwerks-zeitung.de sieht der Erlass folgende Grundsätze vor:
Steuer-Erstattungsansprüche: Erstattungsansprüche aus Steuerjahren vor dem Todeszeitpunkt des Erblassers erhöhen den steuerpflichtigen Erwerb bei der Erbschaftsteuer. Nicht in die Berechnung der Erbschafteuer einbezogen werden dagegen Erstattungsansprüche aus dem Steuerjahr, das in den Todeszeitpunkt fällt.
Steuerschulden: Nachzahlungen aus Steuerjahren vor dem Todeszeitpunkt können bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Nachzahlungen für das Steuerjahr des Todeszeitpunktes werden dagegen nicht berücksichtigt.
Der Erlass des Bundesfinanzministeriums Baden-Württemberg gilt deutsche-handwerks-zeitung.de zufolge in allen Finanzamtsbezirken Deutschlands. Er sei das Ergebnis einer Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.
Quelle: VR-NetWorld GmbH